Stellenbeschreibung


1. Verantwortungsbereich

Der Tätigkeitsbereich der Familienbegleiter umfasst die ambulante Kinderhospizarbeit. Die Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung und die Familienbegleitung im praktischen Sinne. Hierzu gehören unter anderem auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Gartenpflege und Fahrdienste. Die Unterstützung der Eltern und Geschwister durch Entlastungsangebote wie Gespräche und Freizeitangebote. Des Weiteren unterstützen die Familienbegleiter Sterntaler in administrativen Aufgaben und helfen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Betreuen eines Infostandes, etc.)

2. Inhaltliche Schwerpunkte der ehrenamtlichen Tätigkeit

Unsere Familienbegleiter unterstützen betroffene Kinder und deren gesamte Familien in schwierigen Lebenslagen. Sie sind Ansprechpartner bereits ab Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung und bieten Fürsorge und psychosoziale Beratung auch im Trauererleben der Familie nach dem Tod des Kindes.

  • Begleitet werden ebenfalls trauernde Kinder und junge Menschen, die ein Elternteil verloren haben.
  • Die Familienbegleiter handeln aus einer systemischen Perspektive unter Einbeziehung der gesamten Familie und bereits bestehender Helfersysteme.
  • Sie nehmen Anteil und suchen gemeinsam mit der Familie nach Bewältigungsstrategien und vorhandenen Ressourcen.
  • Sie fördern die innerfamiliäre Kommunikation.
  • Sie bieten Zeit und begegnen den Familienmitgliedern mit Offenheit und Respekt im Hinblick auf deren Bewältigungsstrategien.

3. Qualifikation und Voraussetzung

Um ehrenamtlich tätig werden zu können, ist eine Schulung zum Familienbegleiter erforderlich. Darin inbegriffen ist eine Hospitation.
(Das Curriculum orientiert sich am Bundesverband BVKH)

Voraussetzungen sind:

  • Psychische und physische Stabilität.
  • die Bereitschaft sich persönlich mit Abschied, Krankheit, Tod, Trauer und Spiritualität auseinanderzusetzen.
  • Offenheit und Reflexion bzgl. der eigenen Persönlichkeit.
  • Respektvoller und achtsamer Umgang mit betroffenen Familien.
  • Eigene Verlusterfahrungen/ Todesfälle sollten in entsprechendem Abstand zum Qualifikationsseminar stehen.
  • sich verlässlich ca. einmal pro Woche für einige Stunden ehrenamtlich einzubringen.

4. Zeitlicher Umfang

  • Der zeitliche Umfang ist bedarfsorientiert.

5. Verpflichtung gegenüber dem Kinderhospiz Sterntaler

Die Identifikation mit dem Leitbild des Kinderhospiz Sterntaler e.V. und den Leitgedanken der Kinderhospizarbeit ist erforderlich. Diese beinhalten u.a., keine aktive Sterbehilfe zu leisten.

  • Die Familienbegleiter verpflichten sich zur eigenverantwortlichen Selbstfürsorge.
  • Die Familienbegleiter handeln im Auftrag des Kinderhospiz Sterntaler e.V. und sind gegenüber der Leitung/ Koordination zur Rechenschaft verpflichtet.
  • Es besteht eine Schweigepflicht (Formular).
  • Das Führen von Dokumentationsbögen ist erforderlich.
  • Die Familienbegleiter verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an Praxisgruppen bzw. Fallsupervisionen und Fortbildungen.
  • Sie sind zur Integration und Kooperation mit dem Team des Kinderhospiz Sterntaler e.V. bereit.

6. Vergütung

Die Familienbegleiter erbringen den Dienst ehrenamtlich und demnach unentgeltlich. Auf Antrag werden anfallende Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Reisekostenregelung erstattet.