Spenden

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Erfahren Sie hier, auf welche Wegen Sie uns in Form von Spenden helfen können.

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Bußgelder / Geldauflagen

Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern kann eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit sein.

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Spendenberichte

Schauen Sie sich Berichte vergangener Spendenübergaben, Wohltätigkeitsveranstaltungen und Spendenaktionen an.

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Mitgliedschaft

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie den Verein und somit auch die Möglichkeiten der Hilfe für die Kinder und ihre Familien.

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Sterntaler Lädchen

Zur Unterstützung der Sterntaler-Kinder und -familien eröffnete 2009 der Second-Hand-Shop „Sterntaler-Lädchen“.

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Sofort-Spende

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Der Verein Kinderhospiz Sterntaler e. V. ist der geschäftsführende Verein. Er führt die Geschäftsbetriebe des stationären „Kinderhospizes Sterntaler“, der „Ambulanten Kinderkranken- & Intensivpflege Sterntaler“ und der „Kindertagespflege Sterntaler“.

Zusätzlich wird die Arbeit durch die „Trauerbegleitung Sterntaler“ und die ehrenamtlichen „Kinder- und Jugendhospizdienst“ unterstützt.

  • Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere der medizinischen und psychosozialen Betreuung kranker, chronisch kranker und schwerstkranker Kinder und Jugendlicher einschließlich derer Familien durch
    1. Aufbau und Betrieb des „Kinderhospiz Sterntaler“ dessen Aufgabe es ist, unheilbar kranke Kinder zu pflegen und zu betreuen, sowie die Selbsthilfeaktivitäten betroffener Familien durch Beratungs- und Betreuungsangebote und Aktivitäten zu unterstützen.
    2. Förderung der Versorgung von kranken, chronisch kranken und schwerstkranken Kindern und Jugendlichen durch eine spezialisierte ambulante Kinderkranken- & Intensivpflege.
    3. Vermittlung der Vereinsziele durch Förderung von Bildung, Sport, Kunst und Kultur.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Mittel, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Kinderhospiz Sterntaler e.V. ist beim Finanzamt Mannheim-Stadt als gemeinnützig anerkannt und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Die regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen dienen dem Informationsaustausch und der Transparenz zwischen Mitgliedern und Vorstand.